Der Kaminkehrer: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte
bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
Klaus Herrmann
Zum 01.01.2013 tritt das Schornsteinfegerhandwerksgesetz vollständig in Kraft. Damit können Hausbesitzer für die regelmäßigen Schornsteinfegerarbeiten den ausführenden Betrieb frei wählen. Dies ist mit einem erhöhten Aufwand und größerer Verantwortung für die Hausbesitzer verbunden.
Wie beim Starten eines Autos entsstehen auch bei der Holzfeuerung beim Startvorgang die meisten Schadstoffe und die größte Rauchbelastung. Um die Belästigungen für unsere Umwelt&...
Übersicht über die nach der 1.BImSchV geforderten Schornsteinhöhen über Dach
Um die Umweltbelastungen durch häusliche Feuerstätten zu verringern wurde die 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) dem aktuellen Stand der Technik angepasst. Darin werden sowohl für bestehende als als für Neuanlagen spezifische Anforderungen an die Verbrennungsgüte festgelegt. Bei genauer Betrachtung geben die Veränderungen aufgrund sehr langer Übergangsfristen keinerlei Grund zur Aufregung.
Der Vergleich des Energieverbrauchs der eigenen Wohnung / Gebäudes mit anderen Gebäuden ist ein wichtiger Faktor zur groben Einschätzung von möglichen Einsparmöglichkeiten. Jedoch sind dabei viele Details zu berücksichtigen, um eine richtige Aussage zu erhalten
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